Wertermittlung
Wir berechnen den Verkehrswert Ihrer Immobilie
Wertermittlung Ihrer Immobilie
Sie wünschen eine Wertermittlung Ihrer Immobilie schnell und unkompliziert? Dabei aber nicht auf das Internet und die unzähligen online-Berechnungstools vertrauen?
Sie suchen den reellen Preis für das Haus oder die Wohnung und wollen nicht zu günstig verkaufen oder zu teuer kaufen?
Gerne zeigen wir Ihnen einen Weg auf, wie Sie Ihr Ziel mit der von uns angebotenen Wertermittlung erreichen. Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns.
Wenn Sie nur den Verkehrswert in Erfahrung bringen möchten, ist unsere Wertermittlung im Rahmen der Akquisition kostenfrei und unverbindlich. Wenn Sie im Anschluss ein Kurzgutachten wünschen, arbeiten wir dieses kostengünstig und schnell für Sie aus.
Immobilienbewertung – Marktwertschätzung
Ein Kurzgutachten zur Marktwertschätzung ist eine sinnvolle Variante der Wertermittlung für Privatpersonen oder Erbengemeinschaften, die Unterstützung bei der Immobilienbewertung benötigen. Sowohl für den Verkauf als auch für den Kauf sowie bei einfachen familiären Diskussionen ohne Konfliktpotential.
Sie erfahren schnell und unkompliziert die Höhe des Immobilienwertes (Verkehrswert), Bodenwertes des Grundstücks, wichtige Grundstücksmerkmale und optional Rechte und Lasten. Kurzum, Sie erfahren, wie viel die Immobilie bzw. das Grundstück wert ist.
Wir unterstützen Sie bei der Wertermittlung im gesamten Heidekreis. Ob in Soltau, Walsrode, Bispingen, Bad Fallingbostel, Schwarmstedt, Neuenkirchen, Schneverdingen oder in Visselhövede, wie auch im gesamten Landkreis Rotenburg.
Abgrenzung zu Verkehrswertgutachten
Wir berechnen den Verkehrswert ihrer Immobilie unter Verwendung der üblichen Verfahren zur Immobilienbewertung. Anders als in Verkehrswertgutachten sind jedoch in Marktwertschätzungen die beschreibenden Texte, die Erläuterungen der Wertansätze und die Anlagen von Fotos in verkürzter Form enthalten und dargestellt. Deshalb ist die Marktwertschätzung nur für außergerichtliche Zwecke geeignet. Rechtsstreitigkeiten und Konfliktsituationen, wie zum Beispiel eine Ehescheidung oder eine Auseinandersetzung bei einer Erbschaft, erfordern hingegen zur Sicherstellung der Anerkennung bei Gericht die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens nach § 194 BauGB.
Kostenlose Beratung unter
04262 – 300 99 20
Fundierte Wertermittlung Ihrer Immobilie
Unsere Marktwertschätzung basiert dabei insbesondere auf:
- der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten, Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
- den Normalherstellungskosten (NHK) 2010, herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie
- den Baupreisindizes für Bauwerke, Wohngebäude, Nichtwohngebäude des Statistischen Bundesamtes, Destatis,
- sowie dem ASL Auskunftssystem des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessungsamt Niedersachsen
- als auch den Grundstücksmarktdaten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte und
- den Bodenrichtwerten für Baureifes Land, Rohbauland, Bauerwartungsland und Sonstigen Flächen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte
Fundierte Wertermittlung Ihrer Immobilie
Unsere Marktwertschätzung basiert dabei insbesondere auf:
- der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten, Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
- den Normalherstellungskosten (NHK) 2010, herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie
- den Baupreisindizes für Bauwerke, Wohngebäude, Nichtwohngebäude des Statistischen Bundesamtes, Destatis,
- sowie dem ASL Auskunftssystem des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessungsamt Niedersachsen
- als auch den Grundstücksmarktdaten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte und
- den Bodenrichtwerten für Baureifes Land, Rohbauland, Bauerwartungsland und Sonstigen Flächen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte


